Erkundige dich am besten vor Kursbeginn bei deiner Krankenkasse ob eine Bezuschussung im Rahmen der Primärprävention nach §20 SGB V gegeben ist. Die meisten Krankenkassen beteiligen sich jährlich 1 bis 2 mal, mit 80-100% an den Kursgebühren, hier ist eine mind. 80% Teilnahme erforderlich.